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EINFACH UND SCHNELL ZU IHRER BMW PROBEFAHRT.
Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Probefahrt bei BMW Hannover vor:
- Sie können über unser Online-Formular den Termin und Ihr Wunschmodell leicht festlegen oder Ihre Anfrage direkt an das BMW Verkaufsteam richten. Wir nehmen dann umgehend Kontakt zu Ihnen auf und bestätigen den Termin inklusive aller erforderlichen Details.
- Vor Ort erhalten Sie eine Einweisung durch den Verkäufer oder einen Produktexperten. Wie lange Sie mit Ihrem favorisierten BMW fahren möchten, liegt dabei ganz in Ihrer Hand.
- Zum reibungslosen Ablauf tragen Sie bei, indem Sie Führerschein und Personalausweis im Original mitbringen.
- Berücksichtigen Sie bitte das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren und für Fahrzeuge der Luxusklasse sowie M Modelle ein Mindestalter von 25 Jahren.
Genießen Sie das einzigartige Fahrgefühl mit einer Probefahrt bei BMW und entdecken Sie die Freude am Fahren!
FAQs
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Wie viel kostet eine Probefahrt bei BMW?
Probefahrten bei BMW sind kostenlos, dies gilt auch für die BMW Niederlassung Hannover.
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Wie lange dauert eine Probefahrt?
Die Dauer einer Probefahrt können Sie selbst entscheiden und festlegen, in Ihrer BMW Niederlassung Hannover.
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Kann man eine Probefahrt allein machen?
Ja, eine Probefahrt findet ohne festgelegte Begleitung von BMW statt.
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Kann man über das Wochenende eine Probefahrt machen?
Ja, Sie können je nach Verfügbarkeit des Wunschmodells auch über ein ganzes Wochenende eine Probefahrt anfragen. Die Buchung hierfür übernimmt Ihre BMW Niederlassung Hannover.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.